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Ihr Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Prüfung durch Rechtsanwälte und Gutachter
Sparen Sie bis zu 69% der aktuellen Beiträge
98% Erfolgsquote bei ingesamt über 2.000 Prüfungen
Auch für Personen über 55 Jahren
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Kooperationspartner:

So funktioniert die Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung:

1.
Formular ausfüllen
Füllen Sie das Formular aus. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Dies ist die Grundlage für die nachfolgende Prüfung.
2.
Wir prüfen Ihren Fall
Mit unserem Netzerk aus Rechtsanwälten und Gutachtern prüfen wir Ihren persönlichen Fall ganz genau. Für Sie entstehen dabei keine Kosten!
3.
In die GKV wechseln
Nach der Prüfung entscheiden Sie, ob und wann sie in die GKV wechseln möchten. Wir unterstützen Sie dabei - Sie zahlen dabei ausschließlich ein Erfolgshonorar!
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Vielfach ausgezeichneter Service:

Wir können Ihnen an dieser Stelle viel erzählen. Aber das überlassen wir am Besten unseren Kunden. Die wissen schließlich am Besten, dass unsere Versprechen nicht nur heiße Luft sind. Lesen Sie, was Andere mit uns erlebt haben:
zu unseren Auszeichnungen →
  • "Trotz so einiger schlafloser Nächte, hat alles innerhalb von von 3 Monaten geklappt. Bin so glücklich, nach 18 Jahren Privatkasse wieder in der Gesetzlichen Krankenkasse zu sein! Danke – danke."
    Annegret K.
    Selbständig
  • "Die Voraussagen wurden zu 100% eingehalten. Firmenname ist Programm und sehr zu empfehlen. Danke auch an die Rechtsanwälte von jura ratio. Ich bin Ihnen sehr dankbar. – Super Kommunikation."
    Uwe G.
    Angestellt
  • "Danke! Die clearing solutions hat geschafft was ich nicht für möglich gehalten habe, den Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse im Rentenalter – Toll! Das Honorar war nur bei Erfolg fällig, das ist wirklich fair und amortisiert sich sehr bald. Danke!"
    Hans K.
    Rentner

Für welche Berufsgruppen ist der Wechsel in die GKV möglich?

Für Selbständige:
Als Selbstständiger sparen Sie nicht unbedingt sofort Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, sind aber vor der späteren Beitragsentwicklung in Bezug auf das Einkommen viel besser geschützt.
Für Angestellte:
Der Beitrag bei geringerem Einkommen steigt und ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig von der Höhe Ihrer Bezüge. Das kann Sie in der Rente schnell Ihr Erspartes kosten.
Für Rentner:
Der Beitrag bei geringerem Einkommen steigt und ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig von der Höhe Ihrer Bezüge. Das kann langfristig zu einer starken finanziellen Belastung führen.
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Ihre Vorteile beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

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%

Sparen Sie bis zu 69%* Ihrer aktuellen Beiträge beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Rentner steigen insbesondere. Immer mehr Menschen kämpfen im Alter um ihre Existenz. Da ein Wechsel als Rentner zurück in die GKV nur selten möglich ist, wird Ihre Rente von den Beiträgen aufgefressen.

*Beispielrechnung anhand eines Rentnerehepaares

Durchschnittliche Ersparnis eines Rentners nach dem erfolgreichen Wechsel in die GKV

Wollen Sie Ihre individuelle Ersparnis berechnen lassen? Füllen Sie kostenlos das oben stehende Formular aus. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
bis zu 1
Gesamtersparnis für eine Person
über 50 Jahren
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40 Jahre: 300€
50 Jahre: 600€
60 Jahre: 800€
70 Jahre: 1.200€
80 Jahre: 1.600€

Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherung im Alter: Höhere Kosten bei geringerem Einkommen.

Für junge Menschen ist die private Krankenversicherung attraktiv. Private Krankenversicherungen werben um junge Gutverdiener. Mit billigen Tarifen locken sie neue Mitglieder an. Aber im Laufe der Jahre steigen die Kosten massiv.

Weitere Informationen zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Viele Bürger, die in jungen Jahren nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, wählen eine private Krankenversicherung. Zumeist handelt es sich hier um den Personenkreis der Selbstständigen und gut-verdienenden Angestellten. Sie sind von den günstigen Beiträgen und einem eventuell umfangreicheren Leistungsangebot überzeugt, weshalb sie der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren. Die steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen mit der Zeit jedoch enorm an. Viele können sich die private Krankenversicherung dann nicht mehr leisten.
Der Gesetzgeber hat reagiert und die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. nahezu unmöglich gemacht. Versicherte, die einen großen Teil ihres Lebens keine Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, sollen im Alter auch nicht den vollumfänglichen Versicherungsschutz genießen können. Während die private Krankenversicherung nämlich die Beiträge nach dem Risiko (das im Alter am höchsten ist) bemisst, werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Höhe des Einkommens bemessen.

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. Allerdings werden die prognostizierten Zinsen von ca. 3% schon lange nicht mehr erreicht. Sie verbleiben beim privaten Krankenversicherer und kommen dort dem übrigen Versichertenkollektiv zugute.

Das System der gesetzlichen Kassen kennt keine Altersrückstellungen, da es nach dem Prinzip des Umlageverfahren finanziert wird. Die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder werden also von den jüngeren Versicherten mitfinanziert – eine Generation zahlt für die andere. Altersrückstellungen sind deshalb nicht nötigt.

Allerdings ist es dennoch für Sie möglich, ihre Rückstellungen weiterhin zu nutzen, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung Krankenzusatztarife abschließen. Auf Policen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Verlassen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Rücklagen oft für eine Krankenzusatzversicherung nutzen. Dieses Recht muss der Tarif allerdings in den Bedingungen einräumen.
Ein Beschluss des Bundessozialgerichts bietet den Betroffenen mittlerweile eine Grundlage gegenüber der Krankenkasse bzw. den Betriebsprüfern im Rahmen der Prüfung selbst oder im Anhörungsverfahren einen Vertrauensschutz zu begründen und durchzusetzen.

Wie schon unter „Ist der Wechsel rechtssicher?“ beschrieben, kann dies nur über ein Statusfeststellungsverfahren und eine Prüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Nur so können aktuell bewertete und gestaltete Konstellationen auch in Zukunft weiterhin ihre Wirkung unabhängig von möglichen Änderungen in der Rechtsprechung behalten. Diese Verfahren betreffen primär die Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörigen.

Über Uns

Die clearing solutions GmbH wurde 2015 gegründet und hat sich auf die Beratung zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung spezialisiert. Zusammen mit Rechtsanwälten, Gutachtern und Steuerberatern aus dem Sozialversicherungsrecht sind wir in der Lage auch komplizierte Aufträge zu realisieren.

Unser Service

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Unsere Bewertungen

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